Missbrauchsaufsicht Fernwärmeanbieter Verbraucherrecht

Missbrauchsaufsicht Fernwärmeanbieter Verbraucherrecht

Letztes Update: 25. August 2024

Soziale Vermieter fordern eine Missbrauchsaufsicht für Fernwärmeanbieter und mehr Unterstützung für Kommunen bei der Wärmeplanung. Angesichts hoher Nachzahlungen ist eine starke staatliche Kontrolle und eine Schlichtungsstelle notwendig, um das Verbraucherrecht zu schützen.

Soziale Vermieter fordern Missbrauchsaufsicht für Fernwärmeanbieter und mehr Hilfe für Kommunen bei Fernwärmeplanung

Die steigenden Kosten für Fernwärme und die damit verbundenen hohen Nachzahlungen belasten viele Mieterinnen und Mieter erheblich. Angesichts dieser Situation fordern soziale Vermieter eine stärkere Kontrolle der Fernwärmeanbieter und mehr Unterstützung für Kommunen bei der Fernwärmeplanung. Bundesverbraucherschutzministerin Steffi Lemke hat bereits mehr Verbraucherschutz bei der Fernwärme gefordert. Eine starke staatliche Missbrauchsaufsicht und eine Schlichtungsstelle sollen das Verbraucherrecht durchsetzen.

Die Notwendigkeit einer Missbrauchsaufsicht

Die Forderung nach einer Missbrauchsaufsicht für Fernwärmeanbieter ist nicht neu, gewinnt aber angesichts der aktuellen Entwicklungen an Dringlichkeit. Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), berichtet von deutlich gestiegenen Fernwärmekosten und hohen Nachzahlungen, die Mieterinnen und Mieter derzeit stemmen müssen. In manchen Fällen ist sogar von einer Verdopplung die Rede, was zu vierstelligen Nachzahlungen führt.

Dieses Ungleichgewicht zwischen Energieversorger und Nutzer, das durch die fehlende Möglichkeit des Anbieterwechsels verstärkt wird, macht eine unabhängige Kontrollbehörde notwendig. Diese Behörde soll die Preise für Fernwärme laufend beobachten, kontrollieren und umgehend eingreifen, wenn zu Lasten der Verbraucherinnen und Verbraucher gehandelt wird.

Transparenz und Gemeinnützigkeit

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Transparenz der Kostenstruktur der Fernwärmeanbieter. Soziale Vermieter unterstützen die Forderung, dass Energieversorger ihre Kostenstruktur der Öffentlichkeit in einer verständlichen Art darlegen müssen. Bei intransparenten Preisen für ein Produkt, das ein großer Teil der deutschen Haushalte kaufen soll, muss unmittelbar eingegriffen werden.

Darüber hinaus fordern die sozialen Vermieter, die Fernwärme einem Gemeinnützigkeitsgebot zu unterlegen. Wie in Dänemark sollte der Preis für Fernwärme nur den Betrag decken, der für die Herstellung und Verteilung benötigt wird. Gewinne, die über den Erhalt des Eigenkapitals und die dazu erforderliche geringe Eigenkapitalverzinsung hinausgehen, müssen untersagt werden.

Reinvestition und Quersubventionierung

Die sozialen Vermieter fordern zudem, dass alle Gewinne aus der Fernwärmeversorgung vor Ort reinvestiert werden müssen. Eine Quersubventionierung anderer öffentlicher Aufgaben durch Überschüsse aus dem Fernwärmegeschäft soll gesetzlich ausgeschlossen werden. Dies würde sicherstellen, dass die Mittel direkt in die Verbesserung und den Ausbau der Fernwärmeversorgung fließen.

Keine Anschluss- und Benutzungszwang

Ein grundsätzlicher Anschluss- und Benutzungszwang wird von den sozialen Vermietern abgelehnt. Ein solcher Zwang würde den Druck auf Fernwärmeanbieter, effizient zu arbeiten, mindern. Stattdessen sollte der Fokus auf der Effizienz und der Qualität der Fernwärmeversorgung liegen.

Unterstützung für Kommunen bei der Fernwärmeplanung

Mit Blick auf die gesetzlich festgeschriebene Erarbeitung von kommunalen Wärmeplänen sind vor allem die Landesregierungen gefordert, den Kommunen unter die Arme zu greifen. Robert Brückmann, Leiter des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende, betont, dass Landespolitiker den Kommunen Richtung weisen und für Klarheit sorgen müssen.

Ein von den Kommunen getragenes Kompetenzzentrum für die kommunale Wärmeplanung, das von der Landesregierung eng begleitet und unterstützt wird, könnte ein sinnvolles Instrument sein. Vorbild könnte das schleswig-holsteinische Breitbandkompetenzzentrum sein, das die Kommunen des Landes im Glasfaserausbau unterstützt und dazu geführt hat, dass Schleswig-Holstein im Glasfaserausbau dem Bundesschnitt fünf Jahre voraus ist.

Die Rolle der Wohnungswirtschaft

Die sozialen Vermieter sehen in der Lieferung fossilfrei erzeugter Fernwärme den erfolgversprechendsten Weg, die ambitionierten Klimaschutzziele innerhalb kurzer Zeit und zu vertretbaren Kosten zu erreichen. Für sie spielen die Kosten der Wärmewende eine wichtige Rolle, weil ihre Mieterinnen und Mieter finanziell nicht überfordert werden dürfen.

Die Wohnungswirtschaft muss deshalb fester Bestandteil des Kompetenzzentrums sein, damit von Anfang an bei der Planung und Installation von Fernwärme effizient und sinnvoll zusammengearbeitet werden kann. Für die sozialen Vermieter sind bei der Fernwärme drei Dinge essentiell: Planbarkeit, Verbindlichkeit und Verlässlichkeit.

Investitionen und Planungssicherheit

Um die Wärmeversorgung der Wohngebäude zu dekarbonisieren, sind hohe Investitionen seitens der Wohnungsunternehmen nötig. Dazu müssen sie vorher wissen, welche Gebäude an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden – und welche nicht. So werden Fehlinvestitionen verhindert.

Nach neuen gesetzlichen Vorgaben sollen Großstädte bis Ende Juni 2026, kleinere Städte und Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern bis Ende Juni 2028 Wärmepläne erstellen. Die Anforderungen wurden im Wärmeplanungsgesetz des Bundes definiert, das am 1. Januar 2024 in Kraft trat.

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW) vertritt in Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein insgesamt 435 Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsgesellschaften. In den von ihnen verwalteten 686.000 Wohnungen leben rund 1,5 Millionen Menschen. Die durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter liegt bei den VNW-Unternehmen bei 6,41 Euro. Der VNW ist der Verband der Vermieter mit Werten.

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Soziale Vermieter setzen sich verstärkt dafür ein, dass eine Missbrauchsaufsicht für Fernwärmeanbieter eingeführt wird. Dies ist ein wichtiger Schritt, um faire Preise und transparente Abrechnungen zu gewährleisten. Gleichzeitig fordern sie mehr Unterstützung für Kommunen bei der Planung von Fernwärmeprojekten. Gerade in Zeiten steigender Energiekosten ist es wichtig, dass die Versorgung gesichert und bezahlbar bleibt. Hierbei spielt auch das soziale Erbbaurecht in Deutschland eine Rolle, da es langfristige Investitionen in die Infrastruktur ermöglicht.

Um die Herausforderungen der Fernwärmeplanung zu bewältigen, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und den Anbietern notwendig. Die Kommunen benötigen mehr finanzielle Mittel und technische Unterstützung, um nachhaltige und effiziente Lösungen zu entwickeln. Dies könnte auch die Wohnungsbaukrise 2024 Herausforderungen lindern, indem mehr Wohnraum geschaffen und gleichzeitig die Energiekosten gesenkt werden. Eine bessere Planung und Umsetzung von Fernwärmeprojekten kann langfristig zu einer stabileren Versorgung und geringeren Kosten für die Mieter führen.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Förderung ökologischer Bauweisen. Dies kann durch den Einsatz erneuerbarer Energien und moderner Technologien erreicht werden. Die Kostenvorteile ökologisches Bauen Immobilien sind dabei nicht zu unterschätzen. Durch den Einsatz von nachhaltigen Materialien und energieeffizienten Systemen können langfristig Kosten gesenkt und die Umwelt geschont werden. Soziale Vermieter haben hier eine Vorbildfunktion und können durch ihre Entscheidungen einen positiven Einfluss auf die gesamte Branche ausüben.