Gebäudetyp-E-Gesetz: Kritik vom BSB

Gebäudetyp-E-Gesetz: BSB kritisiert geplante Änderungen

Letztes Update: 17. September 2024

Der BSB äußert Kritik an den geplanten Änderungen im Gebäudetyp-E-Gesetz, da diese bewährte Baustandards aufweichen könnten. Das Fachmagazin beleuchtet die potenziellen Auswirkungen auf Vermieter.

BSB kritisiert Aufweichung erprobter Baustandards im geplanten Gebäudetyp-E-Gesetz

Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) hat kürzlich eine kritische Stellungnahme zum Referentenentwurf des Gebäudetyp-E-Gesetzes veröffentlicht. Diese Stellungnahme wurde dem Bundesministerium der Justiz übermittelt. Der BSB äußert Bedenken, dass die geplante Aufweichung jahrelang erprobter Bauverfahren und anerkannter Regeln der Technik (a.R.d.T.) die Bauqualität gefährden könnte.

Das Ziel des Gebäudetyp-E-Gesetzes: Erschwinglicher Hausbau?

Das Gebäudetyp-E-Gesetz soll den Hausbau erschwinglicher machen. Doch der BSB zweifelt daran, dass dieses Ziel für Verbraucher erreicht wird. Florian Becker, Geschäftsführer des BSB, erklärt: „Selbst wenn Unternehmen durch Deregulierung in der Planung in der Massenproduktion Kosten senken können, ist stark zu bezweifeln, dass diese Einsparungen an die Verbraucher weitergegeben werden.“

Becker vermutet, dass die Kosten für Verbraucher ähnlich hoch bleiben könnten, während die Margen der Unternehmen steigen. Dies könnte zu einer Abnahme der Bauqualität führen. Das Gesetzesvorhaben könnte somit den Eindruck eines Konjunkturprogramms für Baufirmen erwecken, das Häuslebauer mit geringerer Qualität bezahlen.

Reduzierte Aufklärungspflichten: Ein Risiko für Verbraucher

Besonders kritisch sieht der BSB die geplante Reduzierung der Aufklärungspflichten von Baufirmen gegenüber Verbrauchern. Unternehmen sollen künftig die Möglichkeit erhalten, auf Normen und anerkannte Regeln der Technik zu verzichten, sofern diese nicht sicherheitsrelevant sind. Bisher müssen Verbraucher darüber ausführlich informiert werden und eine Vereinbarung treffen.

„Wenn es zukünftig nur noch wenige a.R.d.T. gibt, muss auch nur noch wenig aufgeklärt werden“, so Becker. Der Hausbau ist sehr komplex, und eine Pauschalunterscheidung zwischen Sicherheitsnormen und Komfortnormen ist in der Praxis vielfach nicht möglich. Diese Änderungen könnten zu einem Informationsdefizit bei Verbrauchern führen.

Qualitätsansprüche und Prüfaufwand

Ob ein Gebäude zukünftig den Qualitätsansprüchen der Bauherren entspricht, wird erst durch hohen Prüfaufwand der Bauleistungsbeschreibung zu ermitteln sein. Dies könnte zu einem erheblichen Mehraufwand für Verbraucher führen, die sicherstellen möchten, dass die Bauqualität den Versprechungen der Baufirma gerecht wird.

Vertragsabweichungen und Baumängel könnten ohne Einbeziehung von Normen unterschiedlich interpretiert werden. Dies könnte zu langen und kostenintensiven Rechtsstreiten führen. Der BSB sieht hierin ein erhebliches Risiko für Verbraucher.

Ein Rückschritt im Verbraucherschutz?

Der BSB gelangt zu dem Ergebnis, dass das Gesetzesvorhaben nach aktuellem Stand ein klarer Rückschritt beim Verbraucherschutz für den Hausbau ist. Es bleibt völlig offen, ob tatsächlich eine spürbare Baukostensenkung eintreten wird. Die geplanten Änderungen könnten mehr Probleme schaffen, als sie lösen.

Die Rolle der Bauunternehmen

Die Bauunternehmen könnten von den Änderungen profitieren, indem sie ihre Margen erhöhen. Doch die Frage bleibt, ob diese Vorteile an die Verbraucher weitergegeben werden. Der BSB bezweifelt dies und sieht die Gefahr, dass die Bauqualität leidet.

Die Deregulierung könnte dazu führen, dass Bauunternehmen weniger Anreize haben, hohe Qualitätsstandards einzuhalten. Dies könnte langfristig negative Auswirkungen auf die Bauqualität haben.

Fazit: Ein kritischer Blick auf das Gebäudetyp-E-Gesetz

Das Gebäudetyp-E-Gesetz steht in der Kritik, die Bauqualität zu gefährden und den Verbraucherschutz zu schwächen. Der BSB fordert eine sorgfältige Überprüfung der geplanten Änderungen, um sicherzustellen, dass die Interessen der Verbraucher gewahrt bleiben.

Es bleibt abzuwarten, wie das Gesetz letztlich umgesetzt wird und welche Auswirkungen es auf den Hausbau in Deutschland haben wird. Verbraucher sollten sich der möglichen Risiken bewusst sein und sich gut informieren, bevor sie Bauverträge abschließen.

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