Letztes Update: 26. August 2024
Das Bundeskabinett hat die Gefahrstoffverordnung verabschiedet, die festlegt, wer bei Gebäudesanierungen für Asbestprüfungen verantwortlich ist. Die Baubranche kritisiert die Entscheidung scharf, da die Verantwortung nicht bei den Bauherren, sondern bei den Betrieben liegt.
Das Bundeskabinett hat heute die neue Gefahrstoffverordnung verabschiedet, die weitreichende Konsequenzen für die Baubranche hat. Die Verordnung legt fest, wer bei einer Gebäudesanierung für die Asbestüberprüfung verantwortlich ist. Diese Entscheidung hat in der Baubranche für erheblichen Unmut gesorgt.
Die Gefahrstoffverordnung sieht vor, dass nicht die Bauherren, sondern die ausführenden Betriebe und deren Beschäftigte für die Asbestüberprüfung verantwortlich sind. Dies betrifft insbesondere Gebäude, die vor 1993 errichtet wurden, da in diesen häufig Asbest verbaut wurde. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, äußerte sich dazu sehr kritisch.
Pakleppa erklärte: "Heute ist ein schwarzer Tag für den Arbeits- und den Umweltschutz. Statt Bauherren in die Verantwortung zu nehmen für ihre Sanierungsprojekte, sollen unsere Betriebe und Beschäftigten nun allein sicherstellen, dass sie sich nicht einem erhöhten Gesundheitsrisiko aussetzen. Das ist realitätsfern und ein absolutes No-Go. Der Frust und die Enttäuschung in der Branche sind riesig."
In einem jahrelangen Dialog mit der Politik hatten Gewerkschaften, Berufsgenossenschaften, das Baugewerbe und die Wohnungswirtschaft über die Gefahrstoffverordnung beraten. Das Ergebnis dieses Nationalen Asbest-Dialogs war, dass Bauherren die Pflicht haben sollten, ihr Haus vor Sanierungsbeginn nach Asbest und anderen gefährlichen Stoffen untersuchen zu lassen. Doch das Bundeskabinett hat diese Pflicht in der verabschiedeten Verordnung nicht aufgenommen.
Pakleppa betonte weiter: "Die meisten Firmen sind gar nicht in der Lage, eine Asbestuntersuchung fachkundig durchzuführen. Auch ist es nicht auszuschließen, dass manche Beschäftigte die Gefahr unterschätzen. Unsere Leute werden einem unnötigen Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Die Gefahrstoffverordnung setzt neue Maßstäbe der Verkehrtheit, indem sie den Klimaschutz über den Arbeits- und Umweltschutz stellt."
Die Baubranche befürchtet, dass die neue Verordnung zu erheblichen Verzögerungen und Kostensteigerungen bei Sanierungsprojekten führen wird. Jede beteiligte Firma muss nun für ihren Sanierungsbereich eine eigene Asbestüberprüfung beauftragen. Dies führt zu Unklarheiten über die Asbestbelastung und macht eine sichere Zeit- und Kostenkalkulation unmöglich.
Offenkundig befürchtet die Bundesregierung, dass eine Einbeziehung der Bauherren in die Verantwortung für Asbest diese abhalten könnte, ihre Gebäude energetisch zu sanieren. Doch die Baubranche sieht dies anders. Pakleppa erklärte: "Unterm Strich werden Sanierungsvorhaben mit der neuen Verordnung aber nur teurer oder verzögern sich, da jede beteiligte Firma sich für ihren Sanierungsbereich absichern und eine eigene Überprüfung beauftragen muss."
Die Baubranche fordert den Bundesrat dringend dazu auf, nach der Sommerpause der neuen Verordnung auf keinen Fall zuzustimmen und Änderungen anzugehen. Pakleppa betonte: "Die Baubranche fordert den Bundesrat dringend dazu auf, nach der Sommerpause der neuen Verordnung auf keinen Fall zuzustimmen und Änderungen anzugehen."
Die Entscheidung des Bundeskabinetts zur Gefahrstoffverordnung hat das Potenzial, die Baubranche nachhaltig zu beeinflussen. Sollten die Forderungen der Branche nicht berücksichtigt werden, könnten zahlreiche Sanierungsprojekte ins Stocken geraten oder erheblich teurer werden. Dies würde nicht nur die Bauunternehmen, sondern auch die Bauherren und letztlich die gesamte Wirtschaft betreffen.
Die Kabinettsentscheidung zur Asbestprüfung in der Baubranche bleibt ein heiß diskutiertes Thema. Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesrat auf die Forderungen der Baubranche reagieren wird und ob es zu den gewünschten Änderungen kommt. Klar ist jedoch, dass die aktuelle Verordnung in ihrer jetzigen Form auf erheblichen Widerstand stößt und die Zukunft vieler Sanierungsprojekte ungewiss bleibt.
Die Kabinettsentscheidung zur Gefahrstoffverordnung hat weitreichende Auswirkungen auf die Baubranche. Viele Experten sprechen von erheblichen Veränderungen, die auf Vermieter und Bauunternehmen zukommen. Dabei geht es nicht nur um die Sicherheit am Bau, sondern auch um die Einhaltung neuer gesetzlicher Vorgaben. Diese Änderungen könnten auch Einfluss auf die Wohnungsbaukrise 2024 Herausforderungen haben, da zusätzliche Kosten und Auflagen die Bauprojekte weiter verzögern könnten.
Ein weiterer Aspekt, der durch die neuen Regelungen betroffen sein könnte, ist die Sicherheit von Bauprojekten in städtischen Gebieten. Ein Beispiel dafür ist der Hamburg Balkonabbruch Langenhorn Sicherheit. Hier zeigt sich, wie wichtig es ist, die neuen Vorschriften zur Gefahrstoffverordnung zu beachten, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu vermeiden. Die Kabinettsentscheidung zur Gefahrstoffverordnung könnte somit auch die Sicherheitsstandards auf Baustellen erhöhen.
Schließlich könnte die neue Verordnung auch Auswirkungen auf die steuerlichen Aspekte von Bauprojekten haben. Insbesondere die Degressive Abschreibung Immobilien 2024 könnte durch die zusätzlichen Kosten und Auflagen beeinflusst werden. Für Vermieter ist es daher wichtig, sich über die neuen Regelungen zu informieren und gegebenenfalls ihre Steuerstrategien anzupassen, um mögliche finanzielle Nachteile zu vermeiden.